FAQFAQ Fragezeichen

Hier finden Sie zu allen Themen aus dem Bereich Zahlungsverkehr und Kassen die passende Antwort:

Beschreibt eine Dienstleistung der einfachzahlen für die kostengünstigere und schnellere Abwicklung des „Clearing“. Das Rechenzentrum der einfachzahlen führt hierbei für den Terminalbesitzer ein eigenes Clearing-Konto, von dem sie die Lastschriften der verschiedenen Kundenbanken einzieht und diese innerhalb von 24 Stunden auf das Konto des Terminalbesitzers gutschreibt. Als Pauschalpreis werden hier nur 4,5 Cent für jede Transaktion berechnet. Diese Dienstleistung ist ausschließlich mit garantierten Zahlverfahren kombinierbar. (GIROCARD online + GIROCARD mit Chip)

Bezeichnet die Bank bzw. das Kreditinstitut des Terminalbesitzers bzw. des Händlers

Bezeichnet den Vorgang der Vertragsunternehmensabrechnung. Der Acquirer rechnet die Kreditkartenumsätze des Terminalbesitzers ab.

Ist die Bezeichnung der Technik für den in Deutschland standardmäßig genutzten Telefonanschluss. Hierfür wird das internationale Digitalsignal in ein Analogsignal umgewandelt, wodurch eine Fernsprechleitung entsteht. Die hierfür benötigte TAE-Dose bietet neben einer Fernsprechleitung für ein analoges Telefon zwei (oder eine) Nichtfernsprechleitungen, an denen bspw. an der ein Fax angeschlossen werden kann. Hier steht nur eine Leitung zur Verfügung, daher können die Geräte nur abwechselnd benutzt werden.

BIC steht für Business Identifier Code (ehemals auch Bank Identifier Code). Er ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oft auch als SWIFT Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils Kontoführende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen verwendet. Weltweit können Kreditinstitute mit dem BIC eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden, zum Beispiel DE für Deutschland.

Der „Clearing-Vorgang“, also Säuberungs-Vorgang stellt die Einleitung des Zahlungsverkehrs nach dem Kassenschnitt dar. Die Umsätze im Terminal werden gespeichert, freigegeben und als Lastschriftdateien im SEPA-Format an eine Inkassostelle weitergeleitet. Die Daten werden dann an die Bank des Terminalbesitzers weitergeleitet, die die Zahlungen via Lastschrift bei den einzelnen Kundenbanken einzieht. Dieser Vorgang kann bis zu 2 Werktagen dauern und verursacht bei der Bank Postengebühren. Diese können zwischen 8 und 25 Cent je SEPA-Lastschrift betragen.

Clearing

Beim Clearingverfahren haben Sie die Wahl, wie sie ihr Geld aus den Kartenzahlungen gutgeschrieben bekommen. Sie haben bei einfachzahlen die Auswahl zwischen zwei Clearingverfahren.

Accounting-Clearing

Elektronischer Zahlungsverkehr muss nicht teuer sein. Bei dem Verfahren Eco-Clearing bündeln wir täglich Ihre girocard-Zahlungen zu einer Sammelbuchung mit max. 1 Buchungsposten pro Tag. Das erleichtert ihre internen Buchungsvorgänge und spart ihnen zusätzliche Buchungspostengebühren bei ihrer Bank.

Ihre Vorteile beim Accouting-Clearing:

  • Grundsätzlich Wertstellung am Buchungstag bei ihrer Hausbank
  • Im Falle von Rücklastschriften bekommen Sie vorab eine Benachrichtigung
  • Eine Gutschrift pro Kassenschnitt zur Vermeidung von zusätzlichen Postengebühren bei ihrer Hausbank
  • Information zu Kassenschnittdatum, Terminal und Filiale

Direktes-Clearing

Im Gegensatz zum Accounting-Clearing buchen wir beim Direkt-Clearing jede Lastschrift separat. Eine Bündelung der Buchungen entfällt. Im Vergleich zum Accounting-Clearing gibt es folgende wesentliche Unterschiede:

  • Einzelbuchungen statt einer Sammelbuchung (Achtung: erhöhte Postengebühren)
  • i.d.R. erfolgt die Wertstellung 1-2 Tage nach dem Buchungstag bei ihrer Hausbank
  • Rücklastschriften werden ohne vorab Benachrichtigung gebucht
  • Information zu Kassenschnittdatum entfällt

Ist der Oberbegriff für die Zahlungsverfahren, die mit der GIROCARD / Maestrokarte möglich sind.

Die deutsche GIROCARD / Bankkarte ist mit ca. 90 Millionen Karten die am weitest verbreitete Debit-Karte in Deutschland. Die Akzeptanz dieser Karte ist ein Muß für jeden Händler. Die Kreditwirtschaft berechnet hier für die abgesicherte Zahlung per PIN umsatzabhängige Entgelte. Dieses umsatzabhängige Entgelt wird seit 01. November 2014 von den einzelnen Netzbetreibern separat mit den Bankenverbänden verhandelt. Für unsere Kunden konnten wir hierbei erneut mit den Bankenverbänden günstigere Konditionen vereinbaren – gültig ab 01.12.2015: 0,20% des Zahlungsbetrags – ohne Mindestbetrag (Mwst-frei) zuzgl. Serviceentgelt 0,04% je ec cash Zahlung (Mwst.-pflichtig).

Zunehmend halten jedoch auch internationale Karten Einzug in den deutschen Zahlungsverkehr. So gibt es nun bereits einige Millionen Maestro und V PAY-Karten. Eine Akzeptanz dieser Karten ist unter dem Gesichtspunkt von SEPA sehr empfehlenswert. Die Kosten für dieses Verfahren sind variabel und in den letzten Jahren ständig günstiger geworden. Bitte fragen Sie ihren Berater nach den tagesaktuellen Konditionen.

„Dynamic Currency Conversion“, die „Dynamische Währungsanpassung“ beschreibt eine Zusatzleistung der easycash. Der Terminal erkennt die Heimatwährung der eingelesenen Kreditkarte und rechnet den zu zahlenden Betrag nach dem aktuellem Währungssatz in die Landeswährung des Kunden um. Die Abbuchung erfolgt ebenfalls in der umgerechneten Währung.

Die „Datenfernübertragung“ stellt die Übermittlung von Daten zwischen Computern über geeignete Medien (z. Bsp. Routern, Telefonleitungen etc.) sicher.

Digital Subscriber Line“, der „Digitale Teilnehmeranschluss“ be­schreibt zum Einen die Datenübertragung via Kupferleitung zum Internet und zum Anderen die Geschwindigkeit dieser Daten­übertragung.

ec-Abrechnung

Die Abrechnung der ec-Zahlungen erfolgt standardmäßig im Wege der „direkten ec-Abrechnung“.
Eine in vielen Fällen kostensparende Alternative ist die Zentrale ec-Abrechnung auch Accounting genannt.

Die ec-Umsätze werden über ein zentrales Abrechnungskonto des Rechenzentrums gecleart:

Standard: Direkte ec-Abrechnung

Standardmäßig erstellt der TNB für Ihre ec-Zahlungen eine Datei und sendet diese an Ihre Bank. Diese
zieht dann die Lastschriften von den Konten der Karteninhaber ein und überträgt den Gegenwert auf Ihr Konto.
Für diese Dienstleistung berechnet die Bank eine Arbeitsposten­gebühr je Lastschrift
(Transaktion),
typischerweise zwischen 0,08 € und 0,18 € je Transaktion – deutliche höhere Kosten sind aber ebenso möglich
wie Pauschalregelungen.

So können Sie Kosten sparen: Zentrale ec-Abrechnung / Accounting

Bei der zentralen ec-Abrechnung führt der TNB ein eigenes zentrales Abrechnungskonto: Der TNB zieht nun auf
dieses zentrale Abrechnungskonto ein und überweist den Gegenwert auf das Konto Ihrer Bank
. Für die zentrale
ec-Abrechnung / Accounting berechnet einfachzahlen 0,045 € je ec-Transaktion. Ihre Ersparnis besteht in der
Differenz
zu dem, was Ihnen Ihre Hausbank für diese Dienstleistung berechnet.

Was ändert sich durch die zentrale ec-Abrechnung / Accounting?

Die zentrale ec-Abrechnung / Accounting ist nur für electronic cash-Zahlungen (PIN-Eingabe) möglich. ELV-Transaktionen
(ec-Zahlung mit Unterschrift) werden standardmäßig weiter direkt abgerechnet.

Durch die zentrale ec-Abrechnung / Accounting ändert sich der Zahlungsfluss: Sie sehen Ihre Umsätze nicht mehr an dem
auf den Kassenschnitt folgenden Bankarbeitstag (Buchung). Für die Berechung von Soll- und Habenzinsen ist aber
der „Wert“, mit dem die ec-Umsätze gebucht werden, entscheidend (das Datum der Wertstellung* wird in der Regel
hinter dem Buchungsdatum oder im Buchungstext angegeben).

* Die Wertstellung ist davon abhängig, welche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Banken bestehen
und welche Vereinbarung Sie individuell mit Ihrer Bank getroffen haben.

Bezeichnet die ehemalige Euro Handelsinstitut GmbH und ist ein Forschungs- und Bildungsinstitut für den Handel.

Ist ein Zahlverfahren und beschreibt den Vorgang des „Elektronischen Lastschriftverfah­rens“. Der Kunde bezahlt mit GIROCARD, unterschreibt den vom Terminal ausgegebenen Bon und willigt so in die Konto-Abbuchung durch den Händler ein. Dieses Offline-Verfahren bietet keine garantierte Zahlung, da die Abbuchung erst später erfolgt, keine Autorisierung stattfindet und die Lastschrift noch 8 Wochen danach zurückgebucht werden kann.

Sicherstellung der Transparenz bei der Datenverarbeitung

um die Karteninhaber noch besser über die Datenverarbeitung bei der Kartenzahlung im elektronischen Lastschriftverfahren zu informieren, haben wir mit unseren Partnern gemeinsam mit der Datenschutzaufsichtsbehörde einen verständlicheren Belegtext und eine Kundeninformation als Informationsaushang entwickelt.

Mit der zuständigen Aufsichtsbehörde wurde vereinbart, dass die neuen Belegtexte und die Kundeninformation als Kassenaushang dem Einzelhandel im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt werden.

Hier erhalten Sie den Musterbelegtext, sowie den Informationsaushang als PDF-Dokument. Vertragsunternehmen, welche Kartenzahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren akzeptieren, müssen auf die neuen Belegtexte umstellen und die Kundeninformation im Verkaufsraum aushängen.

Die europäischen Banken haben zur Entwicklung der EU-weit einheitlichen SEPA Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen im Jahr 2002 den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland.

Die Europäische Union besteht derzeit aus 28 Mitgliedsstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien* und Nordirland und Zypern. * Ist zur Zeit in Austrittsverhandlungen!

Die nachfolgenden 19 EU-Mitgliedstaaten haben den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.

EWR steht für „Europäischer Wirtschaftsraum“. Dieser besteht derzeit aus 31 Ländern. Dies sind die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Fehlercodes Kartenterminals für Zahlarten electronic cash, Kreditkarten, ELV u.a.

Code Bedeutung
00 Funktion fehlerfrei durchgeführt
02 Abgelehnt, telefonische Autor. möglich
03 Abgelehnt, telefonische Autor. möglich
04 Verwendete Karte ist nicht zugelassen
05 Ablehnung vom Autorisierungssystem (z.B. Bankleitzahl gesperrt, CVV2 falsch etc.)
06 Filetransfer falsch, Wiederholung ab mitgeteilter Blocknummer möglich
09 Verzögerte Bearbeitung der Autorisierung
12 Transaktion ungültig, z.B. Währung nicht zulässig
13 Verfügbarer Betrag überschritten
14 Karte ungültig
21 Zugehörige Bezugstransaktion nicht gefunden; bei Storno; Kreditkarten auch bei Erweiterungsreservierung, Endsummenbuchung, Trinkgeld-Update
24 Filetransfer nicht unterstützt
29 Filetransfer nicht erfolgreich
30 Formatfehler
31 Kartenherausgeber nicht zugelassen
33 Verfalldatum der Karte überschritten
34 Manipulationsverdacht
40 Angeforderte Funktion nicht unterstützt
43 Karte gestohlen, bitte einziehen
50 Autorisierung doppelt
51 Limit überschritten, „Doch-Funktion“ möglich
54 Ec Chipkarte nicht mehr gültig
55 PIN falsch
56 Karte ungültig (kein Eintrag in AS-Datei)
57 bei Storno: andere Karte als bei der Bezugstransaktion benutzt; bei Storno; Kreditkarten auch bei Erweiterungsreservierung, Endsummenbuchung, Trinkgeld-Update
58 Ec2-, ecEMV-, (Ent)ladetransaktion bzw. OPT-Vor-Initialisierung: Transaktion für Terminal für Transaktion nicht zugelassen
59 Manipulationsverdacht bei ec-Chipkarte
61 Karte ist gesperrt in lokaler Sperrliste
62 Karte gesperrt
64 Transaktionsbetrag ist abweichend von der Bezugstransaktion; bei Storno; Kreditkarten auch bei Endsummenbuchung
65 Limit der Transaktionsfrequenz überschritten, „Doch-Funktion“ möglich
69 bei T&F-Karten: Kundenregistrierung erforderlich
70 bei T&F-Karten: Umwandlung nur im Callcenter möglich
71 bei T&F-Karten: Gültigkeit für Umwandlung abgelaufen
72 bei T&F-Karten: Filiale bzw. Zeit nicht plausibel, AS kontaktieren
73 bei T&F-Karten: Limit überschritten, AS kontaktieren
74 bei T&F-Karten: Kilometerstand falsch
75 Fehlbedienungszähler im AS ist abgelaufen
76 Schlüsselindex unzulässig bzw. Fehler in BMP 57
77 bei Kreditkarten bzw. T&F-Karten: PIN-Eingabe notwendig
78 bei OPT: Sequenzfehler in BMP 62
79 bei Kreditkarten: alle Anzahlungs- bzw. Ratenzahlungstransaktionen für diesen Händler durch Karteninhaber widerrufen.bei T&F-Karten: Warengruppe nicht erlaubt
80 Transaktionsbetrag nicht mehr verfügbar
81 Initialisierung fehlerhaft (Warnung); Wiederholung erforderlich
82 (Vor-)Initialisierung unzulässig (Terminal gesperrt)
83 PIN-Pad-Wechsel nicht möglich
84 Datex-P-Nr. falsch
85 Ablehnung vom Kreditkarteninstitut
86 Stammdaten unbekannt; bei Init1 OPT-fähiger Terminals zusätzlich: ZKA-Nummer Falsch
87 Terminal (PIN-Pad) unbekannt
88 bei Geldbeschaffungstransaktionen beim Laden gegen Bankkarte: PIN nicht aktiv bei Kreditkartentransaktionen: Die Antwort enthält die FCC-Rate-Info, eine Autorisierung ist nicht erfolgt
89 CRC falsch
91 Kartenherausgeber oder Netz nicht verfügbar
92 AS stellt falsches Routing fest
96 AS-Verarbeitung zur Zeit nicht möglich
97 MAC-Fehler
98 Datum/Uhrzeit nicht plausibel, Trace-Nr. nicht aufsteigend, Aufforderung zur erweiterten Diagnose
99 PAC-Verschlüsselung fehlerhaft
A0 Funktion fehlerfrei ausgeführt
Erweiterte Diagnose durchführen
A1 Funktion fehlerfrei ausgeführt
Konfigurationsdiagnose durchführen
A2 Funktion fehlerfrei ausgeführt
Kassenschnitt durchführen
A3 Funktion fehlerfrei ausgeführt
OPT-Vor-Initialisierung durchführen
A4 Funktion fehlerfrei ausgeführt, aber Ausweis prüfen, da Manipulationsverdacht Fehlbedienungszählerabgelaufen
A5 Funktion fehlerfrei ausgeführt EMV-Konfigurationsdiagnose durchführen
A6 Funktion fehlerfrei ausgeführt, anschließende Tax-free-Transaktion möglich
A7 Funktion fehlerfrei ausgeführt
A9 Reserviert für noch zu definierende Zusatzfunktion

So entschlüsseln Sie die Bankverbindung auf dem Händlerbeleg

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig werden, Bankleitzahl und Kontonummer des betroffenen Karteninhabers über die sogenannte PAN- oder Karten-Nummer auf dem Kassenbeleg entschlüsselt zu entschlüsseln. Wir erklären, wie.

Das Entschlüsseln einer PAN-Nummer zur Identifizierung der Bankverbindung können Sie ganz unkompliziert selbst erledigen, und zwar über den Händlerbeleg und eine Liste auf der Website der Bundesbank.

Auf dem Händlerbeleg befindet sich die Kartennummer der girocard/ec Karte, die s.g. PAN. Diese ist wie folgt aufgebaut:

Die PAN-Nr. besteht aus 19 Ziffern:

  • 3 Ziffern als Länderpräfix
  • 5 Ziffern als Kurzbankleitzahl / Institutsnummer
  • 10 Ziffern für die Kontonummer des Karteninhabers
  • 1 Ziffer als Prüfziffer

Die Ziffern der beispielhaften PAN-Nr.672 12345 1010101010 2stehen somit für:

Prefix dt. Karte Kurzbankleitzahl Kontonummer Prüfziffer
672 12345 1010101010  2

Nachdem die PAN in dieser Weise aufgeschlüsselt ist, wird nur noch die der Kurzbankleitzahl zugeordnete Bankleitzahl mit dem Institutsnamen benötigt. Diese finden Sie auf der Website der Bundesbank.

Die Bundesbank stellt online eine Auflistung der Bankleitzahlen, der fünfstelligen Kurzbankleitzahlen bzw. Institutsnummern und der dazugehörigen PAN-Nummer zum Download bereit.

Suche der Kurzbankleitzahl (Instituts-Nr. PAN)

Mit Kenntnis des Aufbaus der PAN und dieser Liste können Sie auf girocard- bzw. ec-Belegen der dort aufgeführten PAN-Nummer die Bankleitzahl und die Kontonummer entnehmen.

Erste Rechnung:

Im Monat der Installation wird ihnen das Terminal (mit Ausnahme von Transaktionsgebühren und Gebühren der Kreditwirtschaft) anteilsmäßig berechnet.

Im auf die Installation folgenden Monat erfolgt die Abrechnung zum Anfang des Monats. Miete und Servicegebühren werden hierbei jeweils im Voraus berechnet, Transaktionsgebühren im Nachhinein. Durch Installationsgebühren und Freischaltungsgebühren kommt es im ersten Rechnungsmonat meist zu einem deutlich höheren Rechnungsbetrag. Bei einer Installation in der zweiten Monatshälfte, kann abrechnungstechnisch erfolgt die erste Monatsrechnung in der ersten Dekade des darauffolgenden Monats. Hierbei wird die Miete für den ersten Monat der Nutzung sowie die Mietvorauszahlung für den kommenden Monat in dieser ersten Rechnung enthalten sein und zu einem deutlich höheren Rechnungsbetrag führen.

Monatliche Abrechnung:

Wir verzichten aus Kostengründen auf  Versand von Papierrechnungen. Die Rechnungen werden Ihnen per eMail zugestellt. Auf Wunsch und gegen geringen Mehrpreis senden wir Ihnen die Rechnung per Post zu. Die Abbuchung der Rechnungsbeträge erfolgt bequem per SEPA-Lastschrift.

Ist ein Zahlverfahren und beschreibt den Vorgang des „Electronic Cash“, also die direkte online Zahlung mit der GIROCARD. Durch die Pineingabe am Terminal-Pad wird die Zahlung legitimiert und erfolgt sofort, wodurch Zahlungsgarantie gegeben ist

Ist wie GIROCARD ein Zahlverfahren und beschreibt den Vorgang des „Electronic Cash“. Anders als bei der Online-Variante prüft der Terminal hier die Informationen, die auf dem Chip gespeichert sind und eine Zahlungsgarantie bis zu 2000,00 €, autorisiert durch die jeweilige Bank, enthalten kann. Durch die Pineingabe am Terminal-Pad wird die Zahlung 100%ig garantiert.

Diese eindeutige Nummer dient bei den beiden SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren) dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennung benötigt. Sie hat beispielsweise in Deutschland 18 Stellen (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).

„Global System for Mobile Communications“ (ehem. Groupe Spécial Mobile), das „Globale System für die ortsungebundene Kommunikation“ beschreibt den Standart für die Sprach- und Datenübermittlung über volldigitale Mobilfunknetze. Z. Bsp. Über das D-Netz.

Die „Händlerweisungsdatei“ ist Deutschlands größte Sperrdatei. Neben den Daten KUNO-Datei beinhaltet sie Sperren aus Rücklastschriften und identifiziert auffällige Karten. Die ständige Aktualisierung durch das Rechenzentrum und die Meldungen von Rücklastschriften von über 300 teilnehmenden Unternehmen, sichern die Qualität dieser Autorisierungsdatei. Die Sperraufhebung von beglichenen Forderungen erfolgt ebenfalls zeitnah.

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Bankkontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfzahl zusammensetzt, und einer national festgelegten Komponente. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht – je nach Land – aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Anzahl der alphanumerischen Zeichen ist jedoch innerhalb eines Landes einheitlich. Die deutsche IBAN ist 22-stellig.

Bezeichnet die Adresse, die Signatur des Computers. Diese numerische Identifikation besteht aus 4 Zahlenpaketen, die zwischen den Ziffern 0 und 255 liegen.

„Integrated Services Digital Network“, das „Diensteintegrietes digitale Netz“ ist ein international standardisiertes digitales Telekommunikationsnetz. Es besteht aus 2 Telefon und/ oder Datenleitungen und einer reinen Datenleitung. Mit dieser Technik ist es möglich, parallel zu telefonieren, im Internet zu surfen und ein Fax zu versenden.

Bezeichnet die Bank bzw. das Kreditinstitut des Kunden unseres Terminalbesitzers.

Bezeichnet den Vorgang der Kreditkartenausgabe. Der Issuer gibt die Kreditkarte an den Kunden des Terminalbesitzers aus.

Kartenakzeptanz

Bei einfachzahlen erhalten Sie allen marktüblichen Kartenakzeptanzen. In Abhängigkeit von ihrem Standort, ihrem Sortiment und ihrem Geschäftstyp kommen für sie unterschiedliche Kartenakzeptanzen in Frage. Unsere Berater helfen ihnen hier gerne weiter.

Bei der Kassen-Nachschau müssen Unternehmer dem Prüfer auf Verlangen „Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen, die Verfahrensdokumentation“ vorlegen und ihm Auskünfte erteilen. Alle Z-Bons müssen stimmen und die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig und mit manipulationssicherer Software ausgestattet sein.

Wie würde solch eine Prüfung ablaufen:

  • Prüfer/in kommen ohne Voranmeldung
  • die Prüfung erfolgt in der Geschäftszeit (also im „laufenden“ Betrieb)
  • ein vorheriger Testkauf ist sehr wahrscheinlich
  • es wird in Kassendaten Einsicht genommen
  • es werden Unterlagen zur Einsicht gefordert

Sollte es Fehler geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zur sogenannten „Vollprüfung“ übergegangen werden. Um eine Nachschau ohne Probleme zu „überstehen“ müssen also eigene Aktivitäten des Anwender erfolgen, die über die Funktionen der Software hinausgehen.

Unterlagen, die an der Kasse vorliegen müssen.

  • Anwenderdokumentation
  • Systemdokumentation
  • Verfahrensdokumentation

Ist eine Zusatzleistung der einfachzahlen und ermöglicht es über das Pin-Pad des Terminals eines von bis zu 7 gespeicherten Konten auszuwählen, auf das die eingegebene Zahlung gebucht werden soll.

Eine Kreditkarte bietet große Flexibilität für alle Bezahlsituationen im In- und Ausland. Eine Kreditkarte wird über ein spezielles Kreditkarten-Zwischenkonto bei einem Akquierer geführt.

Der Karteninhaber erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt die bis dahin aufgelaufenen Beträge in Rechnung gestellt. Die meisten Karteninhaber gleichen diesen Betrag allmonatlich aus. Alternativ besteht die Möglichkeit, über eine so genannte revolving-credit-Finanzierung die aufgelaufenen Beträge auch in Teilbeträgen zurückzuführen. Die Akzeptanzstelle (Händler) erhält die Gutschrift in Abhängigkeit von der Vereinbarung mit dem Acquirer deutlich früher. In der Regel im Rhytmus von 7 Tagen.

Derzeit befinden sich in Deutschland mehr als 22 Mio. Kreditkarten in Umlauf. Kreditkarteninhaber tätigen i.d.R. deutlich höhere Umsätze als Inhaber von Debitkarten. Aus diesem Grunde ist bei den heutigen Konditionen eine Akzeptanz von Kreditkarten empfehlenswert. Die in Deutschland gängigen Kreditkarten sind insbesondere MasterCard und Visa. American Express, China UnionPay (CUP) und Japan Credit Bureau (JCB) spielen insbesondere in den Metropolen und in Gebieten mit hohem ausländischem Fremdenverkehr eine Rolle.

einfachzahlen bietet alle gängigen Kreditkarten an. Die Kosten für die Kreditkartenakzeptanz nennt ihnen gerne ihr Ansprechpartner.

Bezeichnet eine zentrale Datenbank, die in Kooperation mit dem EHI, der deutschen Polizei und dem Haupt­verband des Deutschen Einzelhandels entstanden ist, um Be­trugsschäden im bargeldlosem Zahlungsverkehr entgegen zu wirken. Die Sperrdatei „KUNO“ wird von den Polizeidienststellen aller Bundesländer mit Informationen über Kartendiebstähle und –verluste gefüllt.

Ist eine Debit-Karte, die im Ausland einsetzbar ist. Die Zahlung erfolgt online und direkt. Die Autorisierung erfolgt über die Eingabe der Geheimzahl, so dass eine 100%ige Zahlungsgarantie besteht. Die anfallenden Disagio-Gebühren sind abhängig vom Kreditinstitut des Terminalbesitzers.

Wir bieten ihnen die Abwicklung von OnLineVerfahren-Transaktionen mit und ohne Absicherung an. Fragen Sie hierzu ihren Ansprechpartner. OLV-Clever (Lastschrift ohne Garantie online) ermöglicht es Ihnen, OLV-Transaktionen gegen eine professionelle Sperrdatei laufen zu lassen. Negativdaten großer Handelsunternehmen sowie die KUNO-Daten der Polizei sind Bestandteil unserer Sperrdatei OLV-Clever. Das Risiko von Rücklastschriften und der Akzeptanz gesperrter Karten wird somit erheblich reduziert.

Ihre Vorteile:

  • Reduzierte Zahlungsausfälle
  • Ist weniger kostenintensiv als eine GIROCARD-Zahlung
  • Beinhaltet mehrere Millionen aktuelle Sperrdaten
  • Hat eine feste Gebühr pro Transaktion

Funktionsweise:

Die Freischaltung erfolgt ganz einfach in Absprache mit Ihren Ansprechpartner bei einfachzahlen. Die Sperrdateiabfrage erfolgt online über unseren Netzbetrieb.

Einsatz:

OLV-Clever funktioniert bei ausgewählten Terminaltypen und ist die perfekte Ergänzung zur klassischen ELV-Transaktion. Dieses Zahlverfahren ist nur bei positiver Rückmeldung durch die Sperrdatei möglich, anderenfalls wird die Zahlung abgebrochen und zu einer GIROCARD Zahlung mit PIN aufgefordert.

Ist ein Zahlverfahren und beschreibt den Vorgang des „Online Lastschriftverfahrens“. Auch hier erfolgt die Zahlung erst im Nachhinein, jedoch findet hier, anders als beim ELV, eine Autorisierung des Kunden durch die HWD statt. Dieses Zahlverfahren ist nur bei positiver Rückmeldung durch die Sperrdatei möglich, anderenfalls wird die Zahlung abgebrochen oder die GIROCARD Variante mit PIN verlangt.

OPT ist eine neue Sicherheitstechnologie. Mit dem Kürzel OPT wird eine Technologie zur Online-Personalisierung von Terminals für GIRO CARD, GeldKarte und Maestro bezeichnet. Damit wird der Einsatz von POS-Terminals noch sicherer.

DIe Funktionsweise. Händler, die GIRO CARD anbieten, stellen ihren Kunden ein Zahlungsverfahren zur Verfügung, das allerhöchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Um alle am Verfahren Beteiligten vor Missbrauch zu schützen, werden sämtliche Daten, die beim Bezahlen vom POS -Terminal übertragen werden, verschlüsselt. Die kryptografischen Schlüssel und das Schlüsselmanagement sind hierbei von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des gesamten Systems.

Bisher wurden diese Sicherheitsschlüssel dezentral beim jeweiligen Hersteller oder Netzbetreiber in die POS-Terminals eingebracht. Mit OPT ist es möglich, online und ferngesteuert von einer zentralen Stelle (Personalisierungsstelle) aus jedes einzelne GIRO CARD POS-Terminal, das registriert ist, mit spezifischen und allgemeinen Sicherheitsschlüsseln auszustatten und es regelmäßig automatisiert mit neuen Schlüsseln zu versorgen. Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle POS-Terminals, die für GIRO CARD, GeldKarte oder Maestro benutzt werden, OPT-fähig sein.

Die Vorteile für einfachzahlen Kunden. Wenn Sie das POS-Terminal über uns bezogen haben, sind diese Umstellungen bereits für Sie organisiert. Durch eine besondere Vereinbarung mit den Netzbetreibern ersparen wir Ihnen die Ausstellung und Unterzeichnung neuer Verträge und Bestätigungen über den Bezug der kryptografischen Schlüssel, wozu Sie durch die GIRO CARD-Händlerbedingungen verpflichtet wären. Alle ihre Terminals werden dann automatisch mit neuen Schlüsseln ausgestattet.

Falls Sie Ihr POS-Terminal nicht über uns bezogen haben, ist im Rahmen der OPT-Umstellung ein neuer Vertrag über die Bereitstellung der kryptografischen Schlüssel notwendig. Die bei Unterschrift ausgehändigte Bestätigung ist beim Netzbetreiber einzureichen, damit hier die Terminals mit den neuen Schlüsseln versehen werden.

Der Ausdruck „Primary Account Number-Truncation“ definiert die verschlüsselte Darstellung der Kartennummer auf Belegen etc. Die ersten zwölf Ziffern der 16-stelligen Kartennummer dürfen nur durch Sonderzeichen wie #, *, x dargestellt werden.

„Point of Sale“, der „Verkaufspunkt“ definiert den Kassenplatz eines Geschäftes, an dem sowohl Bargeld- als auch bargeldlose Zahlungen vorgenommen werden.

Generieren Sie zusätzlich Umsätze an ihrem Terminal. Laden Sie Prepaid Handykarten einfach und schnell über das Terminal auf und verdienen Sie an diesen Umsätzen zusätzlich Provisionen. Reduzieren Sie das Diebstahlrisiko von Prepaidkarten vor Ort.

Ist eine Zusatzleistung der einfachzahlen und ermöglicht die Eingabe einer 1- bis 12-stelligen Rechnungsnummer am Terminal, die auf dem gedruckten Beleg angeführt wird und die Zuordnung desselben zu bestimmten Produkten und/ oder Rechnungen vereinfacht.

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Durch SEPA gibt es EU-weit einheitliche Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen. SEPA umfasst derzeit 34 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco, San Marino und die Schweiz nehmen an SEPA teil.

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren – als das EU-weite Standardlastschriftverfahren – besteht die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vorzunehmen. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Lastschriftmandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.

Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren – als optionalem zusätzlichem Lastschriftverfahren –besteht die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vorzunehmen. Hiermit können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPAFirmenlastschrift-Mandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.

Installation

Ein ganz einfacher Beginn Ihrer Kartenzahlungen! So einfach geht est: Sie erhalten von einfachzahlen Ihr neues betriebsbereites EC-CASH Terminal komplett auf Ihre Anforderungen vorkonfigueriert zugesandt. Hierzu werden als Basis die bereits mit Ihnen geklärten Anforderungen zu grunde gelegt. Nach erhalt des Startpaketes,  schließen Sie das enthaltene POS-Terminals nur an den Router und/oder an das Telefon- und Stromnetz an. Sollten wider erwarten Probleme bei der Installation auftreten, kontaktieren Sie einfach unsere kostenfreie technische Hotline. Hier helfen ihnen kompetente Fachberater schnell und einfach weiter.

Vor-Ort-Installation

Wenn Sie Ihr POS-Terminal nicht selbst installieren möchten, erledigt dies für Sie vor Ort am POS-Terminal Standort, ein von uns beauftragten Servicedienstleister.  Ihr Personal wird in die Grundfunktionen des Terminals eingewiesen.

SIM-Karte

Die SIM-Karte für ihr mobiles Terminal erhalten Sie selbstverständlich auch bei uns. Hierbei bieten wir mit der T-Mobile eine EU weit funktionierden SIM-Karte mit einer auf die Anforderungen der Kartenzahlung abgestimmten Datenflat an. Bei einem Bezug der SIM-Karte über einfachzahlen erhalten Sie das Terminal vollständig installiert.

Bei fehlerhafter Kartenakzeptanz:

Bei Ihnen ist es zu einer Fehlbuchung gekommen? Kein Problem. Um diese zu korrigieren müssenSie lediglich Kontonummer und Bankleitzahl des betroffenen Karteninhabers mit Hilfe der PAN aufdem Kassenbeleg entschlüsseln. So entschlüsseln Sie Kontonummer und Bankleitzahl eines Karteninhabers:

Die PAN-Nr. besteht aus 19 Ziffern:

  • 3 Ziffern als Länderpräfix
  • 5 Ziffern als Kurzbankleitzahl / Institutsnummer
  • 10 Ziffern für die Kontonummer des Karteninhabers
  • 1 Ziffer als Prüfziffer

Die Ziffern der beispielhaften PAN-Nr.672 12345 1010101010 2stehen somit für:

Prefix dt. Karte Kurzbankleitzahl Kontonummer Prüfziffer
672 12345 1919191919  7

Diese Entschlüsselung können Sie ganz einfach selbst vornehmen – und zwar, indem Sie dieErweiterte Suche auf der Website der Deutschen Bundesbank verwenden. Hierzu benötigen Sie lediglich die Instituts-Nr. PAN. Sobald Sie Ihre Suche starten werden Ihnen die gefundenenDatensätze angezeigt.

–> Bundesbank

„Secure Sockets Layer“, die „Sichere Sockelschicht“ beschreibt eine kabellose, verschlüsselte Versendung von Daten über das Internet. Die Versendung erfolgt über einen Anschluss mit DSL.

SWIFT ist die „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“. Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC.

Die „Telekommunikations-Anschluss-Einheit“ ist eine in Deutschland standardisierte Telefondose für den analogen Festnetzanschluss. Sie hat 2 Ausgänge für Daten- (N) und einen für Sprachübertragungen (F).

TaxFree- und DCC-Funktion

Unser elektronischer Service zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bzw. zur automatischen Währungsumrechung. Fragen Sie ihren Fachberater nach den entsprechenden Angeboten.

Kontosplitting

Sie möchten Umsätze am gleichen Gerät auf verschiedene Konten gutschreiben? Fragen Sie nach unserer Funktion Kontosplitting. Diese erlaubt ihnen mehrere Gutschriftskonten pro Terminal zu verwalten.

Sonderkündigungsrecht

Speziell für Existenzgründer bieten wir innerhalb der ersten 12 Monate ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht unter Vorlage der Gewerbeabmeldung an. Sie zahlen lediglich die finale Abrechnungspauschale und tragen die Kosten für die Rücksendung des funktionsfähigen Terminals an uns.

„Transmission Control Protocol“, das „Kontrollierte Übertragungsprotokoll“ ist eine Standardeinstellung eines jeden modernen Computers. Es beinhaltet Vereinbarungen darüber, auf welche Art und Weise Daten über das Internet zwischen verschiedenen Computern ausgetauscht werden.

„Virtual Private Network“, das „Virtuelle Private Netzwerk“ defi­niert die direkte und verschlüsselte Tunnel-Verbindung zwischen Netzwerken über das Internet

Wurde auf Ihrer Kreditkarte eine sogenannte Vorautorisierung (Reservation) vorgenommen? Damit keine Missverständnisse entstehen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
– Bei einer Vorautorisierung wird durch die kartenherausgebende Bank ein Betrag auf Ihrer Kreditkarte reserviert.
– Das bedeutet: Ihre Kreditkarte wird nicht effektiv belastet! Sie können jedoch über den reservierten Betrag für eine gewisse Dauer nicht verfügen. Dieses Vorgehen dient beispielsweise dem Händler oder Hotel als Zahlungssicherheit.
– Die Vorautorisierung gilt in der Regel für 30 Kalendertage, bzw. solange, bis der effektive Betrag endgültig belastet oder die Vorautorisierung storniert wird.
– Der reservierte Betrag wird bei Stornierung der Vorautorisierung üblicherweise automatisch wieder durch die kartenherausgebende Bank freigegeben. Bitte kontaktieren Sie Ihre kartenherausgebende Bank, wenn das nicht der
Fall ist.
– Die auf Ihre Kreditkarte getätigten Reservationen können vom Händler oder Hotel selbst nicht direkt eingesehen, geändert oder gelöscht werden. Dies kann nur die kartenherausgebende Bank. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei
Fragen oder Unsicherheiten an die kartenherausgebende Bank zu wenden.
Bitte beachten Sie: Unter Umständen werden Sie von Ihrer kartenherausgebenden Bank per SMS über Vorautorisierungen/Belastungen informiert. Oft erscheinen Vorautorisierungen als Belastung, was zu Verwirrungen führen kann. Der Händler oder das Hotel kann Ihnen gerne bestätigen, ob es sich um eine Vorautorisierung oder Belastung handelt.
Wir empfehlen, für die Vorautorisierung und die endgültige Belastung stets dieselbe Karte zu verwenden.

Bezeichnet die unterschiedlichen Möglichkeiten des bargeldlosen, direkten oder indirekten Zahlungsverkehrs.