einfachzahlen AGB

AGB

(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der einfachzahlen GmbH für das POS-Zahlungssystem

Einleitung

  1. Allgemeines

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der einfachzahlen GmbH (EZ-GmbH) und unseren Kunden (POS-Kunde). Unsere Produkte und Dienstleistungen können nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB eingesetzt werden, folgerichtig richten sich unsere Angebote nur an Unternehmer und der POS-Kunde erkennt dies mit Vertragsabschluss an.

  1. Abschluss von Verträgen

2.1. Mit der über die Internetseite www.einfachzahlen.de übersandten Bestellung erklärt der POS-Kunde zunächst ein verbindliches Vertragsangebot bzgl. der individuell gewählten Waren und Dienstleistungen.

2.2. EZ-GMBH nimmt die Bestellung automatisch durch das Shopsystem entgegen und wird den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar, sondern zeigt an, dass die Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird.

2.3. EZ-GMBH wird das Vertragsangebot des POS-Kunden im Falle der Vertragsannahme spätestens 14 Tage nach Eingang der Bestellung durch eine Auftragsbestätigung bzw. durch die Übergabe der bestellten Waren annehmen.

2.4. EZ-GMBH behält sich vor, das Vertragsangebot abzulehnen. Dies geschieht nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. bei negativen Ergebnissen einer durchgeführten Bonitätsprüfung. Auch dann erhält der POS-Kunde umgehend eine Benachrichtigung.

  1. Teilnahme am Netzbetrieb – Serviceleistungen
  2. Gegenstand der Vereinbarung

1.1. Die einfachzahlen GmbH betreibt einen kaufmännischen Netzbetrieb und ermöglicht den POS-Kunden die bargeldlose Abwicklung von Zahlungen mit EC-, Kredit-, Geld- und Kundenkarten.

1.2. Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme des POS-Kunden am Netzbetrieb der einfachzahlen GmbH (EZ-GMBH System). Zahlverfahren im EZ-GMBH-System sind das Offline Lastschriftverfahren. ELV, das Online-Lastschriftverfahren OLV, das Electronic Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft Giro Card, das System Geldkarte der Deutschen Kreditwirtschaft sowie die Autorisierung und Abwicklung von Kredit- und Debit Kartenzahlungen für die der POS-Kunde einen Akzeptanzvertrag abgeschlossen hat. Einfachzahlen GmbH realisiert die Kommunikation zwischen dem POS-Terminal und den Autorisierungssystemen der Kartenemittenten. Der Einsatz weiterer Karten anderer Systeme bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  1. Leistungsumfang von einfachzahlen GmbH

2.1. POS-Terminal

Für die Teilnahme am Netzbetrieb der einfachzahlen GmbH sind POS-Terminals inklusive Drucker und optional PIN-Pad erforderlich, die den Zulassungsbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft entsprechen. Die POS-Terminals kann der POS-Kunde von EZ-GMBH durch Kauf- oder Mietvertrag erhalten. Auf Wunsch versucht die EZ-GMBH dem POS-Kunden eine Leasinggesellschaft für die Finanzierung des Kaufes eines oder mehrerer POS-Terminals (Leasing) zu vermitteln.

2.2. Software

EZ-GMBH stellt dem POS-Kunde die Terminal-Software für die gesamte Laufzeit des EZ-GMBH-Vertrages kostenfrei zur Verfügung. EZ-GMBH kann Kosten für die Anpassung der Software an neue Zahlungsstandards geltend machen.

2.3. Transaktionen

Transaktionen sind neben allen Zahlungstransaktionen, Stornos, OPT-Vorgänge, Diagnosen, abgelehnte Zahlungsvorgänge und Kassenschnitte. Bei Zahlungstransaktionen übermittelt EZ-GMBH die zur Autorisierung oder Sperrabfrage notwendigen Daten an den für die Karte zuständigen Rechner des deutschen Kreditgewerbes und überträgt das Ergebnis zurück. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Antwort liegt nicht bei EZ-GMBH. Kreditkartenanfragen übermittelt EZ-GMBH zu der vom POS-Kunden angegebenen Kreditkartengesellschaft, andere Karten werden entsprechend individueller Vereinbarungen abgewickelt. Positiv autorisierte Umsätze werden im POS-Terminal gespeichert. Sofern der POS-Kunde auch elektronische Umsätze ohne online Anfrage (ELV-Umsätze) durchführt, werden diese Umsätze ebenfalls im POS-Terminal gespeichert.

2.4. Kassenschnitt

Mit der Durchführung des Kassenschnitts am POS-Terminal werden die gespeicherten Kartenumsätze an die von EZ-GMBH beauftragten technischen Netzbetreiber zur Weiterverarbeitung eingereicht. EZ-GMBH stellt sicher, dass die übermittelten Daten gemäß den Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses der Deutschen Kreditwirtschaft (ZKA) zu folgenden Zwecken gespeichert werden:

  • Reklamationsbearbeitung
  • Erstellung von Umsatzdateien bei der Durchführung eines Kassenschnitts durch den POS-Kunde nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahren zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Abrechnung der Entgelte und Autorisierungsgebühren

2.5. Abwicklung der Kartenzahlungen

EZ-GMBH übermittelt die eingereichten Kartenumsätze der vom POS-Kunde angegebenen Bank bzw. Kreditkartengesellschaft. Dort wird die jeweilige Zahlung ausgeführt, in dem die Kartenumsätze dem POS-Kunden gutschrieben und beim jeweiligen Karteninhaber belastet werden. Mit der Übermittlung der eingereichten Kartenumsätze an die Bank bzw. Kreditkartengesellschaft hat EZ-GMBH die vereinbarte Leistung erbracht.

2.6. Wartung / Fernwartung

Die Wartung des POS-Terminals erfolgt, sofern beauftragt und nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Sofern eine Störung eines POS-Terminals durch EZ-GMBH oder einem von EZ-GMBH beauftragten Dienstleister nicht behoben werden kann, wird ein betriebsbereites Austausch-Terminal zur Verfügung gestellt. Das Entgelt hierfür ist in der monatlichen Wartungspauschale enthalten. Die Fernwartungspflicht umfasst nicht solche Maßnahmen, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch des POS-Terminals und sonstiger Einrichtungen oder durch sonstige, nicht von EZ-GMBH zu vertretende äußere Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung, die Anschaltung von Fremdprodukten, ohne Zustimmung EZ-GMBH oder die Durchführung von Arbeiten an den Einrichtungen durch andere Personen oder Firmen als EZ-GMBH notwendig geworden sind. Derartige Instandhaltungen werden nur nach gesondertem Auftrag gegen Rechnung durch EZ-GMBH vorgenommen. Dies gilt auch für Instandhaltungsarbeiten, die dadurch notwendig werden, weil der POS-Kunde Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat.

2.7. Austausch-Terminal

Wird dem POS-Kunde ein Austausch-Terminal zur Verfügung gestellt so wird der POS-Kunde das defekte Terminal umgehend zu EZ-GMBH senden. EZ-GMBH wird das Gerät im Rahmen der Gewährleistung in Stand setzen. Außerhalb der Gewährleistung wird EZ-GMBH dem POS-Kunden einen Reparaturkosten-Voranschlag zusenden. Der POS-Kunde wird diesen umgehend prüfen und EZ-GMBH mitteilen ob das Gerät repariert werden soll. Wenn nicht wird der POS-Kunde das Austausch-Terminal nach schriftlicher Aufforderung umgehend zurücksenden. Geschieht dies nicht, so ist EZ-GMBH berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen, den aktuellen Kaufpreis für das Austauchgerät zu verlangen.

2.8. Hotline-Service

Für aufkommende Fragen und Probleme, Störungsmeldungen und sonstige Rückfragen stellt EZ-GMBH dem POS-Kunden eine Telefonhotline durch autorisiertes Personal zur Verfügung. Das Entgelt hierfür ist in der monatlichen Wartungspauschale enthalten.

2.9. Stammdatenänderungen

Für die Änderungen der Stammdaten oder der Bankverbindung, die Einmeldung von VU-Nummern etc. berechnet EZ-GMBH eine Pauschale von 8,00 € je Vorgang, behält sich aber vor, im Falle höherer eigener Aufwendungen bis zu 15,00 € je Vorgang in Rechnung zu stellen.

2.10. Recherchen

Zahlungsverkehrsrecherchen werden in den ersten 2 Monate nach dem Kassenschnitt mit 15,00€ berechnet, danach erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

2.11. Zahlungsgarantie

Wird im EZ-GMBH Vertrag eine Zahlungsgarantie vereinbart, so gilt diese erst nach Abschluss der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice. Diese Vereinbarung kann jederzeit separat gekündigt werden, so wie in dieser Vereinbarung geregelt. Eine vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice berechtigt nicht zur Kündigung des EZ-GMBH-Vertrages.

2.12. Rechnungslegung

Der POS-Kunde erhält die Rechnung für die monatlichen Leistungen auf dem Kontoauszug beim Lastschrifteinzug oder per E-Mail im PDF-Format zugesandt. Der Rechnungsversand per Post ist kostenpflichtig.

  1. Miete

3.1. EZ-GMBH stellt dem POS-Kunde ein POS-Terminal zur Abwicklung von Kartenzahlungen und Teilnahme am POS-System zur Verfügung.

3.2. Das POS-Terminal bleibt Eigentum von EZ-GMBH. Der POS-Kunde hat das Gerät am Ende der Vertragslaufzeit an EZ-GMBH zurück zugeben. Erfolgt die Rückgabe durch Versand, so trägt der POS-Partner die Kosten hierfür. Gefahrenübergang ist bei Annahme der Sendung durch EZ-GMBH.

3.3. Der POS-Kunde ist zur Untervermietung der Mietgegenstände nicht berechtigt. Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unzulässig.

3.4. Der POS-Kunde hat auf eigene Kosten sämtliche Wartungs-, Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen und die Mietgegenstände auf seine Kosten in ordnungsmäßigem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten, insbesondere notwendige Instandhaltungsarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat den Vermieter von nicht nur unerheblichen Beschädigungen der Mietgegenstände unverzüglich zu unterrichten.

3.5. Der POS-Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände von Zugriffen Dritter freizuhalten und vor Beeinträchtigungen durch Dritte zu schützen und hat EZ-GMBH drohende oder bewirkte Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichen Vermieterpfandrechten usw. unverzüglich schriftlich mitzuteilen und das Pfändungsprotokoll mit Namen und Anschrift des Gläubigers beizufügen. Bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage und/oder seiner Liquidität ist der POS-Kunde verpflichtet, EZ-GMBH unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3.6. Der POS-Kunde hat auf eigene Rechnung eine Schwachstromversicherung für die Dauer dieser Vereinbarung abzuschließen und diese nachzuweisen. Andernfalls ist EZ-GMBH wahlweise berechtigt für den POS-Kunde und auf dessen Kosten, eine Versicherung abzuschließen oder im Schadensfalle Ersatz zu verlangen.

3.7. Gerät der POS-Kunde mit einer Rechnung länger als 30 Tage in Zahlungsverzug, so ist EZ-GMBH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist EZ-GMBH berechtigt, Schadenersatz gemäß Punkt II.12 dieser Vereinbarung geltend zu machen.

  1. Beauftragung Dritter

EZ-GMBH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufgaben Dritter zu bedienen. EZ-GMBH wird diese Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt auswählen und nur solche Firmen beauftragen, die die jeweils notwenigen Zulassungen besitzen.

  1. Verpflichtung des POS-Kunden

5.1. Teilnahmevoraussetzung des POS-Kunden am

  • OLV-Verfahren ist die Anerkennung der „Bedingungen für die Teilnahme am „POZ-System“.
  • electronic-cash-Verfahren Girocard ist die Anerkennung der „Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“.
  • System Geldkarte ist die Anerkennung der „Bedingungen für die Teilnahme am System Geldkarte“
  • Genehmigung zum Lastschrifteinzug fälliger Forderungen
  • Der POS-Kunde hat EZ-GMBH ein für den elektronischen Zahlungsverkehr freigegebenes Konto für die Gutschrift der Kartenumsätze zu benennen.

5.2. Sämtliche Bedingungen sind wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung. Für Schäden, die aus einer abweichenden Handhabung der in den Bedingungen zu dieser Vereinbarung aufgeführten Verhaltensregeln resultieren, haftet der POS-Kunde.

5.3. Der POS-Kunde ist verpflichtet:

  • Die vereinbarten und abzuführenden Entgelte fristgerecht zu bezahlen.
  • Alle Informationen, die zur Errichtung und zur Durchführung des POS-Services notwendig sind, zum Eintrag in das Stammdatenblatt bekannt zu geben.
  • Den vereinbarten Datenübermittlungsanschluss vorzuhalten.
  • EZ-GMBH Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen

oder die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte unverzüglich anzuzeigen

5.4. Die zur Installation des Terminals notwendigen Angaben über die Anschlussarten sind vom POS-Kunden mit Sorgfalt zu tätigen. Führt die Verletzung dieser Pflichten zu einem Mehraufwand bei EZ-GMBH, so hat der POS-Kunde die insoweit entstehenden Kosten zu tragen. Der POS-Kunde gewährleistet, dass Mitarbeiter von EZ-GMBH oder von ihr beauftragte während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zum POS-Terminal erhalten.

5.5. Der POS-Kunde verpflichtet sich, die der EZ-GMBH benannten Telekommunikations- bzw. Internetanschlüsse zum Betrieb des POS-Terminals vorzuhalten. Alle sich hieraus ergebenden Kosten trägt der POS-Kunde. Dies gilt nicht für den Fall, dass EZ-GMBH dem POS-Kunden eine Mobiltelefon-Karte zur Verfügung stellt. Hierbei trägt EZ-GMBH alle Verbindungskosten für Zahlungstransaktionen innerhalb Deutschlands. Alle anderen anfallenden Kosten z.B. für andere Datenverbindungen, für mit der Telefonkarte geführte Telefongespräche oder für Roaming Gebühren beim Auslandseinsatz wird EZ-GMBH dem POS-Kunde mit einem Aufschlag von 3,50 € weiterberechnen.

5.6. Der POS-Kunde verpflichtet sich, das Terminal zweckmäßig zu nutzen und zu bedienen sowie Missbrauch und Beschädigungen zu verhindern.

5.7. Der POS-Kunde wird EZ-GMBH über Störungen der Einrichtungen sowie über alle Vorgänge, die auf eine missbräuchliche Nutzung des POS-Terminal hindeuten, unverzüglich unterrichten.

  1. Entgelte und Zahlungsbedingungen

6.1. Entgelte

Für die Teilnahme am EZ-GMBH-System zahlt der POS-Kunde an EZ-GMBH Entgelte entsprechend dem EZ-GMBH-Vertrag. Fremdkosten der Kreditwirtschaft sind in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich vom POS-Kunde zu tragen. Für GiroCard-Umsätze werden hierfür 0,2% Autorisierungsentgelt und 0,04% Giro Card-Netzservice-Entgelt zzgl.19% MwSt.; für Geldkartenumsätze 0,3 %, mindestens EUR 0,01 fällig.

6.2. Zahlungsbedingungen

Die Entgelte werden ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des POS-Terminals berechnet und mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungen enthalten auch die Entgelte für die Kreditwirtschaft (lt. Punkt 6.1 Entgelte). EZ-GMBH ermittelt im Auftrag der Kreditwirtschaft diese Entgelte, verwaltet diese treuhänderisch und berechnet diese dem POS-Kunden ohne Aufschlag für den jeweils zurückliegenden Monat. Die entsprechenden Gebühren werden durch den ZKA festgelegt. Die nach Pauschal- und Einzelabrechnung fälligen Entgelte werden monatlich von EZ-GMBH zusammen mit den Entgelten für die Kreditwirtschaft vom Konto des POS-Kunden per Lastschrifteinzug abgebucht. Die Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich auf die Leistungsbeziehung beziehen, sind grundsätzlich zusätzlich zu den angegebenen Entgelten zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Satz; wird dieser in einem Berechnungszeitraum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume vereinbart.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von EZ-GMBH kann der POS-Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

  1. Zahlungsverzug

Ist der POS-Kunde mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug, kann EZ-GMBH die Leistungen einstellen. EZ-GMBH ist dann berechtigt, die Kartenumsätze des POS-Kunden über ein eigenes Verrechnungskonto zu buchen und die Entgelte für die erbrachten Leistungen, sowie vom POS-Kunden zu erstattende Fremdkosten mit noch nicht an den POS-Kunden weitergeleiteten Gutschriften zu verrechnen. Gleiches gilt für andere offen stehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

  1. Gewährleistung

Bei Mängeln der von EZ-GMBH erbrachten Leistungen kann der POS-Kunde von EZ-GMBH die Beseitigung des Mangels in einer für EZ-GMBH angemessenen Frist verlangen. Ist diese unmöglich oder schlägt sie fehl, so steht dem POS-Kunden das Recht zu, eine angemessene Herabsetzung des monatlichen Entgeltes zu verlangen oder die Vereinbarung über die Teilnahme am POS-System ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Sind die zum Gebrauch überlassenen POS-Terminals mit Mängeln behaftet, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so kann der POS-Kunde außer Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und Minderung des Entgeltes keinen Schadensersatz verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des POS-Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder besonderer schriftlicher Zusicherung durch EZ-GMBH beruhen.

  1. Haftung

10.1. Einen für den Fall zu vertretender Pflichtverletzung dem POS-Kunden zustehender Anspruch auf Schadensersatz oder sonstigen Rechtsgründen wird dahingehend begrenzt, dass EZ-GMBH haftet

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Der Höhe nach haftet EZ-GMBH nur auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Bei mittelbaren oder Folgeschäden ist die Haftung in jedem Falle auf die Hälfte des von EZ-GMBH in den letzten drei Vertragsmonaten durchschnittlich empfangenen Entgeltes des POS-Kunden beschränkt.

10.2. Der POS-Kunde haftet gegenüber EZ-GMBH für alle Schäden, die er und seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen oder die durch eine Verletzung oder Nichtbeachtung vertraglicher Pflichten entstehen

10.3. Ist der Schaden auf einen Fehler im Datennetz oder auf Missbrauch des Datennetzes oder auf sonstige Umstände zurückzuführen, ohne dass EZ-GMBH diese Umstände zu vertreten hat, so haftet EZ-GMBH nur in dem Umfang, in dem ihr beauftragte Dritte, insbesondere die technischen Netzbetreiber und die Deutsche Telekom AG oder andere Telekommunikationsfirmen haften. Die Haftung dieser Drittdienstleister ist regelmäßig auf Vorsatz und Fahrlässigkeit begrenzt und sieht eine maximale Haftungssumme für Sach- und Vermögensschäden von EUR 12.500,00 gegenüber einer Einzelperson und EUR 10 Mio. gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten vor. Der POS-Kunde kann bei EZ-GMBH die jeweils geltenden Haftungsbedingungen der Drittdienstleister schriftlich abrufen.

  1. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherung

EZ-GMBH und der POS-Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen überlassen  werden, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Beendigung der Teilnahme am einfachzahlen-System vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Für alle Daten besteht Zugriffsschutz und regelmäßige Sicherung in dem bei EZ-GMBH üblichen Rahmen.

  1. Vertragsdauer, Kündigung, Pönale

12.1. Diese Vereinbarung hat den Vertragsbeginn und die Laufzeit des EZ-GMBH-Vertrages. Sie verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Es gilt der Zugang bei dem Erklärungsempfänger (EZ-GMBH). Im Falle einer Vereinbarung für eine mietfreie Überlassung, wird die Laufzeit des Vertrages um den mietfreien Zeitraum verlängert. Im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung von Seiten des POS-Kunden wird der mietfreie Zeitraum nachberechnet.

12.2. Der POS-Kunde kann den EZ-GMBH-Vertrag bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe grundsätzlich mit einer 3-Monatsfrist zum Monatsende kündigen. Ausgenommen sind Verträge mit dem ASP-Dienst CLIP. Hier ist die Kündigunsfrist analog zur Kündigungsfrist (6 Monate) des ASP-Dienstanbieters. Das gilt nicht für vertraglich festvereinbarte Laufzeiten.

12.3. Bei Kündigungen durch den POS-Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit und bei Kündigungen durch EZ-GMBH aufgrund von Vertragsverletzungen des POS-Kunden entspricht der Schadensersatz der Summe der noch ausstehenden monatlichen Miet- und Wartungspauschalen der hypothetischen Restlaufzeit (Restsumme).

Kauf von Terminals und Zubehör

  1. Geltungsbereich

13.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen von EZ-GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

13.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Jedwede Änderung dieser Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung von EZ-GMBH.

  1. Angebot

14.1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

14.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen EZ-GMBH hergeleitet werden können.

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

  1. Liefer und Leistungszeit

16.1. Die von EZ-GMBH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

16.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen sind zulässig.

16.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die EZ-GMBH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei EZ-GMBH Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EZ-GMBH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EZ-GMBH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

16.4. Im Übrigen kommt EZ-GMBH erst dann in Verzug, wenn der POS-Kunde EZ-GMBH schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der POS-Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

  1. Versand und Gefahrübergang

17.1. Versand erfolgt nach Wahl von EZ-GMBH.

17.2. Die Gefahr geht auf den POS-Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager von EZ-GMBH verlassen hat.

17.3. EZ-GMBH veranlasst, sofern es der POS-Kunde nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von EZ-GMBH auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, ist EZ-GMBH von der Haftung für solche Schäden freigestellt.

  1. Gewährleistung und Haftung

18.1. Die Gewährleistungsrechte des POS-Kunden bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

18.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

18.3. Der POS-Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

18.4. Bei begründeten Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüchen hat der POS-Kunde das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an EZ-GMBH zu schicken.

18.5. Der POS-Kunde kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann die Wandlung des Geschäfts geltend gemacht werden. Die Minderung ist ausgeschlossen.

18.6. EZ-GMBH ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der POS-Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

18.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen EZ-GMBH richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

18.8. Im Übrigen haftet EZ-GMBH nur gemäß den nachfolgenden

Grundsätzen:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • in Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.
  1. Eigentumsvorbehalt

19.1. EZ-GMBH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller EZ-GMBH zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

19.2. Der POS-Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der POS-Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an EZ-GMBH ab. EZ-GMBH ermächtigt den POS-Kunden in stets widerruflicher Weise, die an EZ-GMBH abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf Anforderung von EZ-GMBH hin hat der POS-Kunde die Abtretung offen zulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

19.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der POS-Kunde auf das Eigentum von EZ-GMBH hinzuweisen und EZ-GMBH unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der POS-Kunde.

19.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des POS-Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EZ-GMBH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des POS-Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des POS-Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch EZ-GMBH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

  1. Zahlung

20.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von EZ-GMBH ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig und werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung abgebucht. Entstehende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des POS-Kunden. EZ-GMBH ist darüber hinaus berechtigt, je Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € zu erheben.

20.2. EZ-GMBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des POS-Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

20.3. Gerät der POS-Kunde in Verzug, so ist EZ-GMBH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.

20.4. Kommt der POS-Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des POS-Kunden in Frage stellen, so ist EZ-GMBH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. die Servicevereinbarung aus wichtigem Grunde zu kündigen und das Terminal vom Netz zu nehmen.

20.5. Der POS-Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn EZ-GMBH ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Schutz- und Urheberrechte

EZ-GMBH zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des POS-Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von EZ-GMBH gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung von EZ-GMBH Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen der Hardware durch EZ-GMBH. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch EZ-GMBH für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

  1. Export

Der Export der Waren von EZ-GMBH ins Ausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung von EZ-GMBH.

III. Leasing

  1. Wird im EZ-GMBH-Vertrag Leasing vereinbart, so wird EZ-GMBH versuchen, für den POS-Kunden eine Finanzierung des Kaufpreises durch eine Leasinggesellschaft zu vermitteln.
  2. Die Laufzeit und der monatliche Rechnungsbetrag entsprechen den im EZ-GMBH-Vertrag angegebenen Werten. Der Abschluss der Finanzierung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag mit der jeweiligen Leasinggesellschaft zu den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leasinggesellschaft.
  3. Lehnt die angefragte Leasinggesellschaft eine Finanzierung des POS-Terminals für den POS-Kunden ab, so kann EZ-GMBH nach eigener Wahl vom EZ-GMBH-Vertrag zurücktreten oder dem POS-Kunden das POS-Terminal zur Miete überlassen. Für den Fall der Mietüberlassung ist EZ-GMBH berechtigt eine Konfigurationspauschale von 98,00 € und ein Aufgeld von mtl. 5,00€ zu verlangen.
  4. Bedingungen für die Teilnahme am System der Deutschen Kreditwirtschaft

Die – Bedingungen für die Teilnahme am POS-System der deutschen Kreditwirtschaft – Bedingungen für die Teilnahme von Handels- und Dienstleistungsunternehmen am elektronisch Cash-System der deutschen Kreditwirtschaft – Bedingungen für die Teilnahme am System „Geldkarte der deutschen Kreditwirtschaft“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteile dieses Verträge. Auf Wunsch können sie jederzeit in ihrem kompletten Wortlaut bei EZ-GMBH angefordert werden. Unverzügliche Übersendung durch EZ-GMBH wird zugesichert.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner dasjenige zu vereinbaren, was in rechtlich zulässiger Weise dem nahe kommt, was wirtschaftlich gemäß dem vorliegenden Vertrag gewollt ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Änderung des Schriftformgebots.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld/Rheinland.

Stand 25.05.2018

Datenschutz

Datenschutzhinweis gemäß Transparenzvorschriften Art. 13 DSGVO

Datenschutzbeauftragter:
Datenschutz & IT
Thomas Koch
datenschutz@einfachzahlen.de

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

der einfachzahlen GmbH

Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie Ihre personenbezogenen Daten als Kunde, Lieferant, Mitarbeiter oder Partner der einfachzahlen GmbH („EZ“) verarbeitet werden. Sie erklärt, wie EZ Ihre personenbezogenen Daten nutzt, welche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten ergriffen werden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben.

Einführung
Die einfachzahlen GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.

 

  1. Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien sowie Rechtsgrundlage der VerarbeitungEZ

    verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich, um mit Ihnen zu kommunizieren, geschäftliche Vorgänge vorzubereiten oder abzuwickeln oder Sie auf Ihren Wunsch über Neuerungen zu informieren. In diesem Zusammenhang fällt eine Vielzahl von Verarbeitungstätigkeiten an, die nachfolgend aufgeführt werden:

  • Betreuung von Kunden, Vermittlern und Interessenten
  • Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen
  • Planung und Realisierung von Zahlungsterminal-Projekten
  • Information von Kunden, Vermittler und Interessenten über Aktuelles und über Neuerungen
  • Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen, wie z.B.: Anforderungen an die
    Rechnungslegung, Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung

Für die oben genannten Zwecke verarbeitet EZ personenbezogene Daten, die Sie selbst zur Verfügung gestellt haben oder die im Zusammenhang mit Ihrem Geschäftsverhältnis mit uns anfallen. Es handelt sich hierbei um folgende

Datenkategorien:

  • Kontaktinformationen, Privatanschrift, Geburtsdatum und Ort
  • Daten die zur Erstellung und zum Abschluss von Geschäftsprozessen notwendig sind
  • Finanz-, Bankdaten und pseudonymisierte Transanktionsdaten
  • Vertragsdaten
  • Versicherungs- und Schadensdaten
  • Daten die zu Zwecken den öffentlichen Interesses erhoben oder verarbeitet werden müssen

 

EZ verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Vorschriften:

  • zum Zwecke der Durchführung von Geschäftsprozessen (Artikel 6 (1) (b) DSGVO),
  • zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Artikel 6 (1) (c) DSGVO), oder
  • zur Wahrung berechtigter Interessen von EZ unter Abwägung der schützenswerten Interessen
    der Betroffenen (Artikel 6 (1) (f) DSGVO).
  • haben Sie im Einzelfall ausdrücklich Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer
    personenbezogenen Daten erteilt, ist diese Einwilligung die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
    (Artikel 6 (1) (a) DSGVO).
  1. Übermittlung und Weitergabe der personenbezogenen Daten

EZ übermittelt Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des berechtigten Interesses gegebenenfalls an:

  • andere Partnergesellschaften
  • sonstige Empfänger, wie z.B. Steuer- und Rechtsberater, Gerichte, Anbieter von Versicherungs-
    und Vorsorgeleistungen oder Geschäftspartnern, die im Rahmen von Projekten tätig werden,
  • IT-Dienstleister.
  1. Speicherfristen

Soweit bei der Erhebung keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese nicht mehr zur Erfüllung des Zweckes der Speicherung erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. handels-, steuer- oder rentenrechtliche Aufbewahrungspflichten) eine längere Speicherung erforderlich machen.

  1. Widerruflichkeit erteilter Einwilligungserklärungen

In den Fällen, in denen Sie EZ eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, haben Sie das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Das bedeutet, dass die vor dem Widerruf erfolgte Verarbeitung auf Basis der Einwilligung rechtmäßig erfolgte.

  1. Ihre Rechte

Wenn Sie geschäftlich mit EZ verbunden oder bei EZ beschäftigt sind, haben Sie gegebenenfalls das Recht von EZ:

  • Auskunft über von Ihnen verarbeiteten personenbezogene Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen,
  • die Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen,
  • die Übertragung der Daten zu verlangen oder
  • der Datenverarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen.

Der Datenschutzbeauftragte von EZ informiert Sie gerne im Detail über die Ihnen zustehenden Rechte. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt über datenschutz@einfachzahlen.de oder die für Sie zuständige Kontaktperson auf.

6.EZ Datenschutzbeauftragter

Der EZ Datenschutzbeauftragter unterstützt bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Neben den oben genannten Kontaktmöglichkeiten bei EZ haben Sie aber auch jederzeit die Möglichkeit die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu kontaktieren. Die für NRW zuständige Aufsichtsbehörde können Sie erreichen unter:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

  1. Externe Personal Verfahren bei EZ

EZ nutzt externe Dienstleister gem. Art. 28 DSGVO als Auftragsdatenverarbeiter. Alle externen Dienstleister werden vor der Beauftragung auf Einhaltung des Datenschutzes hin überprüft und per Vertrag zur Umsetzung verpflichtet.

Stand 25.05.2018

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