CSS Group® Kassensoftware 2020 – Die TSE kommt

Einführung der TSE in Deutschland zum 01. Januar 2020

Zum 01. Januar 2020 wird die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung für Elektronische Kassensysteme) laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland Pflicht.

Die TSE muss in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.

Als Ladeninhaber müssen Sie Ihre Kassen und die dazugehörige TSE bei der Finanzbehörde bis spätestens 31. Januar 2020 registrieren.

Außerdem muss ab dem 1. Januar 2020 bei jedem Kassenvorgang ein Beleg ausgegeben werden. Dies kann elektronisch oder als Papierausdruck erfolgen. Falls Ihr Kunde auf den Beleg verzichtet ist es nur wichtig, dass dieser in elektronischer Form vorliegt und 10 Jahre gespeichert wird.

Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter der Finanzbehörde in Ihrem Geschäft „Testkäufe“ vornehmen und die Korrektheit der Belegverarbeitung prüfen und verstärkt unangekündigte Kassennachschauen stattfinden.

TSE als Cloud oder Hardware Lösung

Die Entscheidung einer Schnittstelle zu einer Cloud ist wesentlich einfacher, kostengünstiger und schneller realisierbar als die aufwändige Entwicklung einer Hardware Schnittstelle zur Kassensoftware.

Daher wird der Trend in Deutschland ganz klar zur Cloud-basierten TSE gehen.

Was das für Sie als Anwender bedeutet lässt sich mit wenigen Strichen skizzieren:

  •     Ich bin an die Cloud gebunden und muss permanent Online sein.
  •     Ich kann die TSE nicht kaufen, sondern bin zu monatlichen / jährlichen Gebühren verpflichtet.
  •     Ich bin auf Jahre an einen Vertrag mit fixen monatlichen / jährlichen Kosten gebunden – ca. 5 Jahre – und jeder der weiß wie schnell Geschäfte aus dem Boden schießen und wieder verschwinden weiß um die Unzumutbarkeit…
  •     Ich muss mich schon beim Abschluss des Vertrages für ein bestimmtes Volumen an Fiskalisierungen bzw. Kassenvorgängen entscheiden.
  •     Wenn mein jährliches Volumen an Kassenvorgängen aufgebraucht ist kann ich nicht mehr kassieren und muss in einen höheren Vertrag wechseln, am besten vielleicht vergleichbar mit volumenbasierten Handytarifen.
  •     Ich habe keine Offline-Ausfallsicherheit.
  •     Ich habe keine Datenhoheit.

Konkrete Umsetzung in Sicht?

Egal ob Sie im Internet suchen, Ihren Steuerberater fragen oder aber Ihren Softwareanbieter kontaktieren… Sie werden nicht eine einzige konkrete Information zur Integration der TSE in Ihre Kasse erhalten.

Warum geben Steuerberater, Kassenhändler und Softwarehersteller nur sehr vage Informationen?

  •     Die Steuerberater wissen zwar von der Gesetzesänderung, können ihren Mandanten bisher jedoch noch keine Kassenlösung empfehlen da sie einfach keine Informationen erhalten – weder von den Finanzbehörden noch von sonstigen Stellen.
  •     Die Kassenhändler wiederum bekommen vom Softwarehersteller keine Informationen, solange diese die TSE Integration nicht abgeschlossen haben.
  •     Die Softwarehersteller können und wollen wahrscheinlich keine Zusagen machen die eventuell später nicht umsetzbar sind, sicher spielt hier das Risiko von Schadenersatzklagen eine große Rolle.
  •     Erschwerend kommt hinzu, dass es zur Zeit nur sehr wenige TSE Hersteller gibt, die sich bereits im Zertifizierungsverfahren befinden – bekannt sind z.B. „A-Trust“, „Fiscaltrust-Audicon“, „Deutsche Fiskal GmbH“, „Swissbit AG“ und „CV Crypto Vision GmbH“.
  •     Doch selbst wenn sich ein Softwarehersteller für die Zusammenarbeit mit einem bestimmten TSE Hersteller entschieden hat, bekommt er von diesem zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bauplan zur Integration der TSE in seine Software – warum? – Weil die Zertifizierung
    und Freigabe der endgültigen Schnittstelle noch nicht abgeschlossen ist.

Wir sind die Ersten

Wir wissen nicht nur wann und wie die TSE-Integration umgesetzt wird, sondern können Ihnen schon jetzt verbindliche Zusagen machen.

Wir haben uns für eine hardwarebasierte Lösung entschieden, die Verträge sind geschlossen und die Hardware befindet sich im Endstadium des Zulassungsverfahrens.

Warum haben wir uns für eine Hardware basierende Lösung entschieden?

  •     Bei Cloud basierten Lösungen werden Ihre Buchungsdaten zur Fiskalisierung über das Internet an einen Dienst übermittelt, gespeichert und wieder an die Kasse übertragen – Und das für jeden Kassenvorgang.
  •     Wenn eine Prüfung erfolgt, müssen die Daten online angefordert und dem Beamten übergeben werden.
  •     Je nach Internetverbindung kann es zu deutlich verlangsamten Kassenvorgängen kommen. – Und was passiert wenn das Internet doch mal ausfällt…
  •     Bei der Hardare Lösung kann das Format einfach gewechselt werden, je nachdem was Ihre Kasse unterstützt kann ein USB Stick, eine Micro SD Karte oder eine LAN Lösung zum Einsatz kommen.
  •     Ihre Kassensoftware muss nicht aktualisiert werden, da die Schnittstelle immer gleich bleibt.
  •     Im Gegensatz zur Cloud produziert die Hardware Lösung keine monatlichen / jährlichen Kosten bei der Fiskalisierung.
  •     Die Hardware bleibt bei Ihnen, es werden keine Daten an einen externen Cloud Betreiber weiter gegeben.
  •     Die Lösung mit der Hardware verursacht keinen Stress im Weihnachtsgeschäft, da die Software bereits vorab installiert werden kann und der USB Stick nur noch zum Zeitpunkt X in die Kasse eingesteckt wird.
  •     Die zukunftsichere Hardware Lösung zieht einfach mit um falls die Kasse an einem anderen Standort eingesetzt wird oder die Kasse ganz und gar ausgetauscht werden muss.
  •     Zukunftssicher: Die Hardware ist mit allen Geräten kompatibel – egal ob Sie einen PC, ein Notebook oder ein Tablet einsetzen.

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